Stellungnahmen ATU-Sitzung 30.11.2016
Bebauungsplan „Schulzentrum am Rolf-Engelbrecht-Haus“
Bebauungsplan “ Nahversorgungszentrum Nordstadt“
Bebauungsplan „Schulzentrum am Rolf-Engelbrecht-Haus“
Da im Plangebiet des neuen „Schulzentrums“ am Rolf-Engelbrecht-Haus z. Zt. 3 Bebauungspläne vorhanden sind, besteht eine uneinheitliche, planungsrechtliche Situation.
Daher müssen wir heute einen B-Plan als Satzung beschließen, der eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage hier herbeiführt
Der bisherige B-Plan Albert-Schweitzer-Schule wird auch auf die nördliche Fläche des Grundstückes „Rolf-Engelbrecht-Haus“ übertragen.
Die seitherigen Festsetzungen, wie Zahl der Vollgeschosse und max. Höhen 116 m ü. NN, wurden übernommen, d. h. die Gebäude sind max. 16 m hoch, da das Grundstück jetzt bei ca. 100 m über NN liegt.
Es sind weder von der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange wesentliche Ergänzungen eingegangen, die eine Planänderung erforderlich machen.
Die Freien Wähler stimmen den 3 Beschlussanträgen zu.
Gerhard Mackert, Fraktionsvorsitzender
Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Nordstadt
Das Nahversorgungszentrum Nordstadt mit Edeka und Aldi ist ein wichtiger Nahversorgungsschwerpunkt der Nordstadt. Er wird gut bis sehr gut angenommen. Zentrale Lage und es ist auch verkehrstechnisch – gut erreichbar.
Aktuell gibt es hier keinen Bebauungsplan, es ist ein unbeplanter Innenbereich, Bauvorhaben werden nach § 34 Bau GB beurteilt. Also nach der Eigenart der näheren Umgebungsbebauung.
Unser Ziel ist natürlich auch die Steuerung des Einzelhandels in diesem Bereich, 800 m² Verkaufsfläche war der Ausgangspunkt und zulässig. Sowohl Aldi als auch Edeka haben mehr als 800 m², sind damit großflächig.
Edeka hat sogar 1.804 m², also über der Schwelle der im Einzelhandelskonzept 2010 genannten 1.500 m² – aber in einem Gutachten von „Stadt und Handel“ wurde die Unbedenklichkeit erklärt.
Der Trend geht aber in Richtung größerer Verkaufsfläche, die 800 m² sind nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Die größere Fläche wurde genehmigt, um Edeka zu halten und den Standort zu sichern.
Das Regierungspräsidium hat einen B-Plan angeregt, da bei Schließung eines Geschäftes durchaus zentralrelevante Sortimente zulässig wären.
Auch Aldi will jetzt erweitern 147 m², d.h. 6 m nach Westen, und Aldi hat dann 1.170 m² – dem wollen wir auch zustimmen.
Mit dem Ziel, die beiden Märkte zu erhalten, und das ist auch Planungsanlass des B-Plans.
Auch für den Bereich 2, der auch sinnvoll ist, um zu steuern, dass auch dort keine Innenstadt schädliche Nutzung zum Tragen kommt.
Der B-Plan setzt ja nicht nur die Größen der Verkaufsfläche, sondern auch zulässiges Sortiment fest.
Wir begrüßen die Aufstellung des Bebauungsplans und stimmen dem Beschlussantrag zu, auch dem vereinfachten Verfahren.