Stellungnahme zur Steuerung der Windenergie

Redebeitrag im Gemeinderat

Im April 2012 hat der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung zugestimmt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Bau von Windkraftanlagen im Rahmen der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene zu steuern. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

Die Verwaltung hat sich immer wieder bemüht, die Vorteile einer solchen Bauleitplanung darzustellen. Dennoch scheint es, dass das Anliegen der Verwaltung, klar zu machen, dass es nicht um Windkraft ja/nein, sondern um kommunale Steuerung ja/nein geht, immer noch nicht in der Öffentlichkeit angekommen ist.

Die FW möchten deshalb zum laufenden Verfahren der Steuerung über einen Teilflächennutzungsplan Windenergie Stellung nehmen.
Um es vorwegzunehmen: Gegen Windkraft ist keiner, aber die FW haben Vorbehalte gegen problematische Standorte. Das Landesplanungsgesetz B-W wurde im Mai 2012 dahingehend geändert, dass die Regionalverbände zukünftig nur noch Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung festlegen dürfen. Diese Regelung gilt allerdings nicht direkt für unsere Region Rhein-Neckar.

Sie wurde aber von der Raumordnungskommission für die länderübergreifende Regionalplanung der Metropolregion übernommen. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen in den Außenbereichen aller Gemeinden ab der Gültigkeit des neuen Regionalplans grundsätzlich zulässig sind und eine planerische Steuerung nur noch durch die Kommune erfolgen kann. Dieser Beschluss hat bis heute Bestand und kann nur durch einen einstimmigen Beschluss der 3 beteiligten Bundesländer geändert werden. 

Die Regierung von Rheinland-Pfalz hat sich nachträglich dazu entschlossen, dem zuvor zugestimmten Weg nun doch nicht folgen zu wollen und möchte für den rheinland-pfälzischen Teil nun auch aus Gründen des Landschaftsschutzes regionalplanerische Ausschlussgebiete festlegen können. 

Das wollen wir, die FW, auch! Die Argumente, die für die Hardthöhe in RP gelten, gelten mindestens genauso für die „vordere Kammlage Bergstraße-Odenwald“ im Ballungsgebiet der Metropolregion. Wir begrüßen deshalb das Schreiben der Verwaltung an die Landesregierung und die vielfältigen politischen Initiativen und wünschen uns die Beibehaltung des Ausschlussgebietes „vordere Kammlage Bergstraße-Odenwald“  im neuen Teilregionalplan Windenergie. Das ist für uns der prioritäre Plan A.

Mit dem neuen Regionalplan und einem neuen Teilplan Windenergie ist laut Verwaltung frühestens Anfang 2014 zu rechnen. Mit Verzögerungen ist gleichwohl zu rechnen.

Was aber, wenn Plan A keinen Erfolg hat? Und damit muss man sowohl nach Einschätzung der Verwaltung, als auch angesichts der angekündigten Gesetzesvorhaben der Landesregierung ( vgl. den Artikel in den WN vom 08.05.2013 „Klimaschutz als Aushängeschild“ ) rechnen. 

Die Verlagerung der Steuerung auf die Ebene der Kommunen ist volkswirtschaftlich bedenklich: volkswirtschaftlich richtig wäre es, mit einem Screening auf Landesebene dort zu beginnen, wo auch viel Wind weht und WE-Anlagen am wirtschaftlichsten betrieben werden können. Stattdessen wird suggeriert, dass jede Kommune quasi als Selbstversorger ihren Beitrag leisten müsse. Das macht die Energiewende teuer und führt zu unsozialen Strompreisen. Technisch werden wir gerade bei Strom aus Sonne und Wind wegen der Verfügbarkeit das europäische Verbundnetz für die Stromversorgung brauchen und behalten.

Die Verlagerung der Steuerung auf kommunaler Ebene ist aber in BW politischer Mehrheitswille.
Ist es bequemer, den zu erwartenden Widerstand betroffener Bürger auf möglichst kleine Gruppen zu verteilen gemäß dem Rezept der alten Römer „Divide et impera“ („Teile und herrsche“)?

Also sind wir gezwungen, den Plan B, die Steuerung durch einen Teilflächennutzungsplan WE, weiterzuverfolgen:

  1. als Rückfallposition zu Plan A Regionalplanung, wenn die Hoffnung doch zuletzt stirbt und
  2. um nicht nur in der Kammlage, sondern im gesamten Stadtgebiet zu steuern.

 

Wir sollten das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde überlassen. Aktiv statt reaktiv!

Was ist weiterhin zu tun?

  • Die Untersuchungen zum Artenschutz sind längst beauftragt, laufen und sollten selbstredend nicht abgebrochen werden, zumal weitere harte Tabukriterien zu erwarten sind.
  • Die Prüfung der Schutzwürdigkeit der ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) ist – schon aus Gründen der Rechtssicherheit von Plan B – ein notwendiger Schritt. Wir werden dann hoffentlich klar und eindeutig erfahren, ob der Landschaftsschutz für den jeweiligen Freibereich ein hartes oder ein weiches Tabu-Kriterium ist. Das vorbereitende Gutachten könnte sich als gute Anlage erweisen.
  • Zum Thema Denkmalschutz würden wir uns wünschen, die gleiche Rechtssicherheit wie beim Landschaftsschutz in der Planung und nicht erst bei der Einzel-Genehmigung von WE-Anlagen zu erreichen. 

Die gesammelten Gutachten und Informationen werden im Übrigen nicht nur für die Vorbereitung eines rechtssicheren Teil-FNP gebraucht, sondern sind bei jedem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von WE-Anlagen in der Zukunft äußerst hilfreich.

Um was geht es derzeit?
Es geht um die Weiterführung der Erarbeitung eines kommunalen Steuerungsinstrumentes. Inhaltlich hat der Gemeinderat bisher null Spielraum in seiner Entscheidungsfreiheit. Die harten Tabukriterien sind vorgegeben und nicht diskutierbar oder werden  – siehe Landschaftsschutz – von der UNB festgelegt.

Und schon droht das nächste Dilemma: Was, wenn durch harte Kriterien, die die Landesregierung erlassen hat und/oder Ausschluss keine Freibereiche übrig bleiben?

Ein Rückfall in die Nichtsteuerbarkeit widerstrebt jeglichem Rechtsempfinden und ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Und es ist zu vermuten, Weinheim ist nicht die einzige betroffene kommune. Was wird die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Kessellage tun?

Was wollen wir, die Freien Wähler?

  • Die FW wollen prioritär, dass in der länderübergreifenden Regionalplanung die „vordere Kammlage Bergstraße-Odenwald“ ausgeschlossen wird.
  • Die FW wollen, dass die Vorbereitung der kommunalen Steuerung für das gesamte Stadtgebiet weiterverfolgt wird.
    Die Ergebnisse der Gutachten sind in jedem Falle von Nutzen, ob für die Aufstellung des Teil-FNP Windenergie oder in jedem einzelnen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einer WE-Anlage.
  • Die FW wollen keine vorzeitigen Beschlüsse zum weiteren Verfahren, auch nicht zum Entfall von Freibereichen, ehe nicht alle Ergebnisse der Gutachten auf dem Tisch liegen und ehe nicht über die länderübergreifende Regionalplanung entschieden ist.  

 

gez. D. Flothmann.       

siehe auch den Artikel in den VDI-Nachrichten