Stellungnahme zum „Bürgerbegehren gegen Hotel und Parkhaus am Waidsee“

„Bürgerbegehren gegen Hotel und Parkhaus am Waidsee“ mit der Frage: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 20.09.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans 1/01-23 und der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freizeit Waidallee“, der den Bau eines Hotels und eines Parkhauses am Waidsee ermöglichen soll, aufgehoben wird?“                                                                                                            022/24 3

Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass das „Bürgerbegehren gegen Hotel und Parkhaus am Waidsee“ mit dem Ziel der Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 20.09.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans 1/01-23 und der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freizeitbad Waidallee“, der den Bau eines Hotels und eines Parkhauses am Waidsee ermöglichen soll, zulässig ist.
  2. Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid wird Sonntag, der 9. Juni 2024 festgesetzt, gemeinsam mit den an diesem Tag stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen.
  3. Die Abstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 20.09.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans 1/01-23 und der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freizeitbad Waidallee“, der den Bau eines Hotels und eines Parkhauses am Waidsee ermöglichen soll, aufgehoben wird?“
  4. Der Gemeinderat beschließt für die nach § 21 Absatz 5 Gemeindeordnung (GemO) vorgesehene Information der Bürger im Vorfeld des Bürgerentscheids die Erstellung einer Informationsbroschüre für alle Haushalte.

Stellungnahme der Freien Wähler Weinheim:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

Wir bedauern, dass eine neue Bürgerinitiative mit Unterstützung von einigen Stadträten/innen die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans torpediert und den Beschluss vom 20. September 2023 kassieren will. Grundsätzlich ist dies korrekt und zulässig, wie uns die Verwaltung versicherte.

Aber aus unserer Sicht ist dies eine sehr bedenkliche Nötigung gewählter Mandatsträger. Wir sollen hier einen Beschluss fassen, der das, was wir als richtig empfinden und mehrheitlich beschlossen haben, rückgängig macht. Nicht dass wir den Beschluss revidieren, weil wir einen Fehler korrigieren, nein, wir beugen uns dem Willen einer Minderheit, die sich im demokratisch gewählten Gemeinderat nicht durchsetzen konnte, die den demokratischen Mehrheitsbeschluss des GR nicht akzeptieren wollte, die glaubt, die Wahrheit für sich gepachtet zu haben und uns mit dem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid oktroyiert. Die Lösung der Parkprobleme in der Waid ist dabei von untergeordneter Bedeutung.

Die Freien Wähler Weinheim setzen sich dafür ein, den im Gemeinderat erarbeiteten Beschlussantrag endlich auf den Weg zu bringen, und sich nicht der Minderheit zu beugen, die sich im GR nicht durchsetzen konnte und demokratische Mehrheitsbeschlüsse nicht akzeptieren will. Das erzeugte lange Diskussionen darüber, was die Konsequenz wäre, wenn wir dem vorliegenden Beschlussantrag nicht zustimmten, wenn wir es ablehnen würden, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Wenn uns eine Beschlussfassung vorgelegt wird, muss es doch für uns die Möglichkeit geben, dem zuzustimmen oder diese abzulehnen. Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung? Sie sprechen davon, dass dies zulässig ist, aber nicht davon, was es juristisch bedeutet, wenn wir uns dem verweigern.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu diesem Vorgehen. Wenn das Verfahren des Bürgerbegehrens mit der Unterschriftensammlung dazu führte, den demokratischen GR-Beschluss zu kassieren, dann sollten wir und speziell die Initiatoren sich nicht wundern, wenn extreme Randgruppen dieses Verhalten für ihre Zwecke missbrauchen und die Politikverdrossenheit immer mehr Wähler den extremen Rändern des politischen Spektrums zuführt, die zu einer Zusammenarbeit in unserer Demokratie nicht bereit sind.

Wenn, dann werden die Freien Wähler Weinheim nur mit der Faust in der Tasche dem Beschluss zustimmen und dies nicht ohne einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerentscheid am 9. Juni 2023 mit „Nein“ zu stimmen und damit gegen die Beschlussaufhebung und für die Realisierung von Parkhaus und Hotel.

G. Bäro, Freie Wähler Weinheim