Gewerbeflächenentwicklung

Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden

1. Bewertung von Potenzialflächen: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

2. Gewerbegebiet „Hintere Mult“: Beschluss des städtebaulichen Konzepts und Einstieg in das Bebauungsplanverfahren

Zu Punkt 1: Zur Gewerbeentwicklung allgemein liegt unsere Stellungnahme vom 25.11.16 vor, diese ist auch Teil der heutigen Vorlage. Danke dafür, diese Position hat sich nicht verändert, Außer beim Tiefgewann gibt‘s ja neue Erkenntnisse. Dem weiteren Vorgehen beim Thema „Gewerbeflächenentwicklung“ stimmen​ wir zu, nämlich dieses Thema in einer Klausurtagung im Gemeinderat, los gelöst von zeitlicher Vorgaben, einer Tagesordnung, zu behandeln.

Zu Punkt 2: Gewerbegebiet „Hintere Mult“ Aufstellungsbeschluss:
Unser 1. Favorit bei der Gewerbeflächenentwicklung war das Tiefgewann. Dieses rückt nach der Darstellung des Regierungspräsidiums über die Beurteilung der Situation „neue Weschnitz“ weit nach hinten. Die HQ-100-Ausweisung bleibt somit erhalten und ist nur über eine Dammerhöhung aufzuheben. Und das dauert – bestimmt ein Jahrzehnt.
An 2. Stelle hatten wir aber bereits die „Hintere Mult“ mit jetzt 12,5 ha benannt.
Der Flächennutzgsplan weist diese Gewerbefläche seit 2004 aus. Durch die aktiven Wünsche von 2 Firmen auf Erweiterung in Richtung Süden wird es notwendig hier zu handeln. Wir haben auch Verständnis für die Verwaltung, dies heute zu entscheiden im Gemeinderat und auf den üblichen Weg über den ATU zu verzichten. Für die Unternehmen drängt die Zeit.
Wir können nicht einen Abzug der Fa. B.u.S nach Heppenheim riskieren.
Es geht hier um bis zu 350 Arbeitsplätze, um einen erheblichen Grundstückserlös und um Gewerbesteuer Einnahmen für Weinheim. Das Gebiet ist schnell und gut erschließbar, hat kurze Wege zum vorhandenen Straßennetz und zu Fernstraßen.
Die Erschließung lässt eine abschnittsweise Realisierung zu, so dass weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung als Zwischennutzung möglich ist.
Es sollen für den Flächenausgleich keine weiteren Flächen benötigt werden, sondern über den Bestand des Öko-Kontos beglichen werden. Eine Eingrünung der Ränder soll erfolgen, die auch als naturschutzrechtlicher Ausgleich dient.
Es soll und muss ein B-Plan-Verfahren aufgestellt werden und damit die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Anbau von Mais auf der Ackerfläche zum Verbrennen, um die Bio-Gas-Anlage betreiben zu können, für die Wärme von Lü-Ebene, halte ich schon für etwas fragwürdig. Damit wird ja die Ackerfläche schon zum Gewerbegebiet.
Bei neuen Verpachtungen von Ackerflächen bitten wir aber darum, die Weinheimer Landwirte bevorzugt zu behandeln.
Dem Gewerbegebiet „Hintere Mult“, dem städtebaulichen Konzept Seite 5 und 6 und dem Einstieg in das Bebauungsplanverfahren stimmen wir zu.

gez. Gerhard Mackert